Die Oberschwarzacher Spatzenjagd

 

Große Spatzenplagen zum Schaden der Landwirtschaft waren früher keine Seltenheit.

 

Am 20. Juli 1746 wurden durch eine landesherrlich-würzburgische Verordnung durchgreifende Gegenmaßnahmen angeordnet:

 

„Alle haussässige Bürger, Inwohner, Beisassen und Untertanen“,

also jeder Haushalt ohne Ausnahme, sollte im Jahr wenigstens sechs Spatzen einfangen und die Köpfe an das zuständige Amt – in hiesiger Gegend also nach Oberschwarzach – abliefen.

 

Der Amtsvogt hatte genau Buch zu führen, für jeden fehlenden Kopf musste er einen Batzen Strafe einziehen.  Wer Spatzenköpfe über die vorgeschriebene Zahl ablieferte, erhielt für je zwei Köpfe einen Dreier.

 

Schießgewehre und Schlingen sollten nicht gebraucht werden, die Spatzenköpfe vielmehr durch ausnehmen der Nester, durch Fangen der Spatzen mit Fangnetzen und Töpfen (Fallen) gewonnen werden.

 

Zwei Jahre später, am 19. Februar 1748, wird die Zahl der abzuliefernden Spatzenköpfe auf drei Stück verringert, da die Spatzen in solcher Menge ausgerottet waren, dass die Beischaffung von Köpfen große Schwierigkeiten bereitete.

 

Die größte Freude über die Spatzenerlasse hat damals die Jugend gehabt, die mit unermüdlichem Eifer auf die Jagd ging und sich damit ein Taschengeld verdiente.

 

 

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